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Werden Ehegatten, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, geschieden so kommt es meistens zum Zugewinnausgleich.
Zur Ermittlung des Zugewinnausgleichs wird für beide Ehegatten getrennt der so genannte Zugewinn ermittelt. Dafür wird das jeweilige Endvermögen um das Anfangsvermögen bereinigt, daraus ergibt sich der Zugewinn. Anschließend werden die Zugewinne gegenüber gestellt, die sich ergebende Differenz wird halbiert und ist vom vermögenderen Ehegatten an den anderen Ehegatten in Geld auszugleichen.
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