Scheidung, Trennung, Scheidungsratgeber

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Zugewinngemeinschaft

Mit der Hochzeit treten die Ehegatten in Deutschland in den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein.

Fälschlicherweise wird unter Zugewinngemeinschaft häufig verstanden "Beiden Ehegatten gehört Alles gemeinsam.", das stimmt nicht. Grundsätzlich wird jeder Ehegatte alleiniger Eigentümer von durch ihm erworbenen Gütern, bzw. Schulden. Im Wesentlichen verwaltet jeder Ehegatte sein Vermögen und die Vermögen bleiben während der Ehe voneinander getrennt. Im Falle einer Scheidung kommt es dann zum so genannten Zugewinnausgleich.

Wollen die Ehegatten in einem anderen Güterstand leben so können sie dieses in einem Ehevertrag vereinbaren.

 
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