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In Deutschland besteht für die Durchführung einer Scheidung "Anwaltspflicht".
Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Anwalt verfasst und bei Gericht gestellt werden. Daraus ergibt sich, dass mindestens ein Ehegatte einen Anwalt beauftragen muss. Außerdem muss der Anwalt beim Scheidungstermin zwingend vor Gericht anwesend sein. Das gilt auch für einvernehmliche Scheidungen.
Aus dieser Vorschrift der Zivilprozessordnung ergibt sich, dass bei jeder Scheidung mindestens ein Anwalt beteiligt sein muss. Gegebenenfalls gilt es zu bedenken, dass Rechtsanwälte immer nur ihrem Klienten/Auftraggeber gegenüber verpflichtet sind. Die Ehegatten können nicht gemeinsam einen Anwalt beauftragen.
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