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Nachweis der Trennungsdauer |
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Stimmen die Angaben der Ehegatten über die Dauer der Trennung nicht überein und ist nach einer der Aussagen noch kein Trennungsjahr erreicht, so ist die Trennungsdauer nachzuweisen.
Bei Auszug eines Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung, gibt es in der Regel kein Problem die Trennungszeit nachzuweisen. Der neue Mietvertrag oder die Abmeldebescheinigung bzw. Anmeldebescheinigung reicht für gewöhnlich als Beweis aus.
Wurde die Trennungszeit in der gemeinsamen Wohnung verbracht, wird der Beweis schon wesentlich schwieriger. Am einfachsten ist, wenn die Ehegatten zu Beginn der Trennung den Trennungszeitpunkt schriftlich festhalten. Zum Teil laden die Gerichte Zeugen zum Beweis des Trennungsjahres vor.
Allerdings stellen die Gerichte für gewöhnlich den Trennungsbeginn bei übereinstimmenden Angaben der Ehegatten nicht in Frage.
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