|
Wann kann man sich scheiden lassen? |
|
Um die Ehescheidung einreichen zu können muss die Ehe als zerrüttet gelten, die Ehegatten müssen ein Jahr getrennt gelebt haben.
Sind sich die Ehegatten einig, dass die Ehe geschieden werden soll. So kann die Ehe für gewöhnlich nach einem Trennungsjahr geschieden werden. Stimmt einer der Ehegatten der Scheidung nicht zu, gilt die Ehe in den meisten Fällen erst nach einer dreijährigen Trennung als gescheitert.
Da die Abwicklung der Scheidung Zeit in Anspruch nimmt, akzeptieren einige Gerichte den Scheidungsantrag auch bereits nach einer Trennungszeit von zehn Monaten.
In besonderen Härtefallen kann die Ehe auch ohne ein Trennungsjahr geschieden werden.
Die Dauer vom Einreichen des Scheidungsantrags bis zum Scheidungsurteil hängt vor allem von den durch die Ehegatten beschlossenen Einigungen ab. Liegt zum Beispiel eine Scheidungsfolgevereinbarung vor und beschaffen beide Ehegatten die Unterlagen für den Versorgungsausgleich zügig. Wird die Ehe in kurzer Zeit geschieden. Sind die Ehegatten allerdings nicht zu einer einvernehmlichen Lösung bereit zieht sich die Scheidung entsprechend lange hin.
|