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Für die Ehescheidung ist das so genannte Zerrüttungsprinzip maßgeblich.
Eine Ehe gilt als zerrüttet, wenn die Ehegatten in der Absicht sich scheiden zu lassen dauernd getrennt leben und eine Wiederherstellung der Ehe nicht erwartet werden kann.
Das Gericht überzeugt sich selber von der Zerrüttung der Ehe, beide Parteien werden dazu befragt. Ein Grund warum die Ehe als gescheitert angesehen werden kann, ist eine Trennungszeit von mindestens einem Jahr und dass beide Ehegatten einen Scheidungsantrag gestellt haben, bzw. der eine Ehegatte dem Scheidungsantrag des anderen Ehegatten zugestimmt hat. Ein anderer Grund ist eine dreijährige Trennung, dann gilt die Ehe auch als gescheitert, eine Zustimmung beider Ehegatten ist dann nicht mehr erforderlich.
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