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Der Mietvertrag für eine gemietete Wohnung oder ein Haus ändert sich durch die Trennung oder Scheidung nicht!! Das bedeutet:
Haben beide Ehegatten den Mietvertrag abgeschlossen, bleiben auch nach der Trennung/Scheidung beide Ehegatten Mieter der Wohnung. Das heißt die Ehegatten schulden gleichermaßen die Miete, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Mietobjekts. Der Mietvertrag kann nur gemeinsam durch die Ehegatten gekündigt werden. Der Vermieter kann nur beiden Ehegatten kündigen. Zieht einer der beiden Ehegatten aus der Wohnung aus, kann dieser nur mit Zustimmung des Vermieters aus dem Mietvertrag gestrichen werden.
Hat nur einer der beiden Partner den Mietvertrag abgeschlossen, bleibt er unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Wohnung weiterhin alleiniger Mieter. Der Mieter kann die Wohnung kündigen und der Vermieter kann dem anderen Ehegatten einen neuen Mietvertrag anbieten. Hat der verbleibende Partner allerdings die Wohnung vom Gericht zu Nutzung zugewiesen bekommen, darf der mietende Partner die Wohnung nicht kündigen.
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