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Abhängig von der Versicherungsart und der Versicherungsgesellschaft ändert sich mit der Trennung, bzw. spätestens mit der Scheidung der Versicherungsstatus.
Da Versicherungsbedingungen unterschiedliche Regelungen vorsehen, kann nicht pauschal beantwortet werden wie sich der Versicherungsstand durch die Trennung ändert. Eine frühzeitige Nachfrage bei den bestehenden Versicherungen verschafft Klarheit.
Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht in der Regel bis zur Scheidung. Danach hat der mitversicherte Ehegatte eine eigene Krankenversicherung abzuschließen. Aber auch hier gibt eine Nachfrage bei der Krankenversicherung Aufschluss über die zu beachtenden Faktoren.
Häufig wird bei Lebens- oder privaten Rentenversicherungen der Ehegatte als Begünstigter im Todesfalle angegeben. Eine Trennung oder Scheidung ändert diese Regelung nicht. Ergeben sich Änderungen über den Empfänger der möglichen Auszahlung sind diese der Versicherung mitzuteilen.
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