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Für eine positive Entwicklung brauchen Kinder beide Elternteile, sprich Vater und Mutter. Diese Erkenntnis der Entwicklungspsychologie wurde vom Gesetzgeber bei der Vergabe des Sorgerechts berücksichtigt.
Das heißt grundsätzlich haben auch nach der Trennung die Eltern das Sorgerecht gemeinsam. In der täglichen Umsetzung bedeutet das, dass die Eltern "Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung" gemeinsam entscheiden müssen. Hingegen sind die Angelegenheiten des täglichen Lebens für gewöhnlich von dem Elternteil zu regeln, bei dem sich das Kind überwiegend aufhält.
Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung können zum Beispiel der Wohnort des Kindes oder die zu besuchende Schule sein. Entscheidungen, die nicht oder nur sehr schwer zu revidieren sind.
Angelegenheiten des täglichen Lebens können zum Beispiel, die Freizeitaktivitäten des Kindes oder auch der normale Arztbesuch sein.
Im Rahmen der Umgangsausübung darf auch der Elternteil, bei dem sich das Kind nicht überwiegend aufhält, zum Teil Angelegenheiten des täglichen Lebens entscheiden. So muss sich dieser Elternteil in der Regel nicht mit dem anderen Elternteil über gemeinsame Freizeitaktivitäten mit dem Kind absprechen.
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