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Kontakt zu den Großeltern |
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Auch Großeltern und zum Teil anderen Personen ist, für gewöhnlich ein Umgangsrecht mit dem Kind einzuräumen.
Es bleibt allerdings abzuwarten im welchem Umfang die Gerichte den Großeltern ein Umgangsrecht einräumen. Auch hier steht, wie bei allen Entscheidungen, das Wohl des Kindes im Vordergrund. Schwierig wird es sicher, wenn der umgangsberechtigte Elternteil sein Umgangsrecht vollständig nutzt und die Großeltern ein zusätzliches Umgangsrecht beanspruchen wollen.
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