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Änderung bei den Versicherungen |
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Bei vielen Versicherungen ändert sich durch die reine Trennung vom Partner der Versicherungsstatus erst einmal nicht. So blieb bislang zum Beispiel der getrennt lebende Ehegatte auch weiterhin über die Familienversicherung krankenversichert. Allerdings
gilt es als ratsam sich bereits vor der Trennung bei den einzelnen Versicherungen (z.B. Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung, Hausratversicherung, Rechtsschutzversicherung) nach den konkreten Versicherungsbedingungen zu erkundigen und die sich durch die Trennung ergebenden Änderungen des Versicherungsstatus bzw. durch die spätere Scheidung zu erfragen. Häufig endet bei Rechtsschutzversicherungen der Versicherungsschutz mit dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung, hingegen endet bei vielen Hausratsversicherungen der Versicherungsschutz drei Monate nach Auszug. Es ist unbedingt notwendig sich frühzeitig nach den einzelnen Versicherungskonditionen zu erkundigen!
Viele Ratgeber legen ein besonderes Augenmerk auf die Lebensversicherungen. Häufig ist dort der Ehepartner als Begünstigter benannt, die Trennung und die Scheidung ändern nichts an diesem Status.
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