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Es ist gut sich vor dem Auszug einen genauen Überblick über die Vermögens- und Schuldenverhältnisse.
Dabei sind unter anderem folgende Fragen zu klären: Wie sieht die Vermögens- und Schuldensituation aus? Welche Schulden, Kredite, Bürgschaften etc. bestehen? Gibt es eine Möglichkeit eines Freistellungsanspruchs?
Es hat sich als günstig erwiesen vor dem Auszug Kopien der Unterlagen und Fotos der Wohnung anzufertigen.
Auch eine persönliche Inventur des vorhandenen Hausrats kann hilfreich sein. Manchmal hat man das Glück, dass gute Freunde bei einer sachlichen der Bestandsaufnahme helfen. (Bestandsaufnahme in diesem Sinne, heißt erst einmal die Listung der vorhandenen Gegenstände.)
Folgende persönlichen Unterlagen sollten üblicherweise direkt beim Auszug mitgenommen werden:
- Geburtsurkunde
- Personalausweis/Reisepass
- Führerschein
- Zeugnisse
- Arbeitsvertrag
- Sonstige Verträge
- Gehaltsabrechnungen/-bescheinigungen
- Kranken- und Sozialversicherungsunterlagen
- Rentenunterlagen
- Heiratsurkunde
- Sparbücher
- Kontoauszüge
Sind Kinder von der Trennung betroffen, verbleiben die folgenden Unterlagen oft zweckmäßigerweise beim betreuenden Elternteil:
- Geburtsurkunden
- Kinderausweise
- Impfausweise
- Zeugnisse
- Sparbücher
Häufig ist es im Scheidungsverfahren von Vorteil, wenn man sich vor dem Auszug Kopien der wichtigsten gemeinsamen Unterlagen bzw. von den Unterlagen des Ehegatten angefertigt hat. Darunter fallen unter anderem:
- Gehaltsbescheinigung
- Einkommensteuerbescheide
- Kontoauszüge
- Lebensversicherung und weitere Versicherungsunterlagen
- Aktiendepots oder Ähnliches
- Darlehensverträge
- Grundbuchauszüge
- Mietvertrag
Im Allgemeinen werden Kontovollmachten zurückgenommen und der Partner über die Rücknahme informiert (Einschreiben mit Rückschein). Gemeinsame Konten werden für gewöhnlich aufgelöst.
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein den Hausrat, der ehemaligen gemeinsamen Wohnung zu fotografieren, bzw. ein Verzeichnis über den vorhandenen Hausrat anzufertigen.
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