Scheidung, Trennung, Scheidungsratgeber

Keine Rechtsberatung

Bitte beachten Sie: Bei dieser und den folgenden Seiten handelt es sich um eine redaktionell aufbereitete Sammlung von rechtlichen Fakten, Urteilen und Gesetzen. Siehe hierzu auch Haftungshinweis. Wir leisten jedoch KEINE RECHTSBERATUNG!


Startseite arrow Trennung arrow Trennungsphase arrow Auszug aus der Wohnung
Auszug aus der Wohnung

Es ist gut sich vor dem Auszug einen genauen Überblick über die Vermögens- und Schuldenverhältnisse.

Dabei sind unter anderem folgende Fragen zu klären: Wie sieht die Vermögens- und Schuldensituation aus? Welche Schulden, Kredite, Bürgschaften etc. bestehen? Gibt es eine Möglichkeit eines Freistellungsanspruchs?

Es hat sich als günstig erwiesen vor dem Auszug Kopien der Unterlagen und Fotos der Wohnung anzufertigen.

Auch eine persönliche Inventur des vorhandenen Hausrats kann hilfreich sein. Manchmal hat man das Glück, dass gute Freunde bei einer sachlichen der Bestandsaufnahme helfen. (Bestandsaufnahme in diesem Sinne, heißt erst einmal die Listung der vorhandenen Gegenstände.)

Folgende persönlichen Unterlagen sollten üblicherweise direkt beim Auszug mitgenommen werden:

  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis/Reisepass
  • Führerschein
  • Zeugnisse
  • Arbeitsvertrag
  • Sonstige Verträge
  • Gehaltsabrechnungen/-bescheinigungen
  • Kranken- und Sozialversicherungsunterlagen
  • Rentenunterlagen
  • Heiratsurkunde
  • Sparbücher
  • Kontoauszüge

Sind Kinder von der Trennung betroffen, verbleiben die folgenden Unterlagen oft zweckmäßigerweise beim betreuenden Elternteil:

  • Geburtsurkunden
  • Kinderausweise
  • Impfausweise
  • Zeugnisse
  • Sparbücher

Häufig ist es im Scheidungsverfahren von Vorteil, wenn man sich vor dem Auszug Kopien der wichtigsten gemeinsamen Unterlagen bzw. von den Unterlagen des Ehegatten angefertigt hat. Darunter fallen unter anderem:

  • Gehaltsbescheinigung
  • Einkommensteuerbescheide
  • Kontoauszüge
  • Lebensversicherung und weitere Versicherungsunterlagen
  • Aktiendepots oder Ähnliches
  • Darlehensverträge
  • Grundbuchauszüge
  •  Mietvertrag


Im Allgemeinen werden Kontovollmachten zurückgenommen und der Partner über die Rücknahme informiert (Einschreiben mit Rückschein). Gemeinsame Konten werden für gewöhnlich aufgelöst.

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein den Hausrat, der ehemaligen gemeinsamen Wohnung zu fotografieren, bzw. ein Verzeichnis über den vorhandenen Hausrat anzufertigen.

 
Scheidungsratgeber hinzufügen zu Mr. Wong Scheidungsratgeber hinzufügen zu Webnews Scheidungsratgeber hinzufügen zu Icio Scheidungsratgeber hinzufügen zu Oneview Scheidungsratgeber hinzufügen zu Kledy.de Social Bookmarking Scheidungsratgeber hinzufügen zu  FAV!T Social Bookmarking Scheidungsratgeber hinzufügen zu Favoriten.de Scheidungsratgeber hinzufügen zu Seekxl Scheidungsratgeber hinzufügen zu Social Bookmark Portal Scheidungsratgeber hinzufügen zu BoniTrust Scheidungsratgeber hinzufügen zu Newskick Scheidungsratgeber hinzufügen zu Linksilo Scheidungsratgeber hinzufügen zu Readster Scheidungsratgeber hinzufügen zu Yigg Scheidungsratgeber hinzufügen zu Linkarena Scheidungsratgeber hinzufügen zu Digg Scheidungsratgeber hinzufügen zu Del.icoi.us Scheidungsratgeber hinzufügen zu Reddit Scheidungsratgeber hinzufügen zu Simpy Scheidungsratgeber hinzufügen zu StumbleUpon Scheidungsratgeber hinzufügen zu Furl Scheidungsratgeber hinzufügen zu Yahoo Scheidungsratgeber hinzufügen zu Blogmarks Scheidungsratgeber hinzufügen zu Diigo Scheidungsratgeber hinzufügen zu Blinkbits Scheidungsratgeber hinzufügen zu Ma.Gnolia Scheidungsratgeber hinzufügen zu Folkd Scheidungsratgeber hinzufügen zu Spurl Scheidungsratgeber hinzufügen zu Google Scheidungsratgeber hinzufügen zu Blinklist
Site zu Favoriten
Seite zu Favoriten
Als Homepage

Externe Quellen