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Beginn des Trennungsjahres |
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Wie bei vielen Details im Zusammenhang mit der Scheidung, stellt auch der Beginn des Trennungsjahres kein Problem dar, wenn sich die Partner einig sind und beim gerichtlichen Scheidungstermin das gleiche Datum angeben.
Ist gemäß den Angaben des einen Ehegatten das in der Regel erforderliche Trennungsjahr noch nicht abgelaufen, muss der andere Ehegatte den Beginn des Trennungsjahres nachweisen. Als Beweis kann der Mietvertrag für eine neue Wohnung oder die Meldbescheinigung des Einwohnermeldeamts dienen. Es können auch Zeugen für den Trennungsbeginn benannt werden.
Haben die Ehegatten innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennt gelebt, wird für gewöhnlich der Beweis schwieriger zu erbringen sein. In der Praxis hat es sich in solchen Fällen als hilfreich erwiesen, den Trennungsbeginn schriftlich festzuhalten + Unterschrift beider Ehegatten.
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