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Erbrecht bei der Trennung |
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Allein durch die Trennung bzw. durch das Getrenntleben der Ehegatten ändert sich das Erbrecht zwischen den Ehegatten in der Regel nicht.
Während der Trennungszeit werden die Ehegatten bezüglich des Erbrechts weiterhin wie Verheirate angesehen. Das heißt, verstirbt während der Trennungszeit einer der Ehegatten, erbt der überlebende Ehegatte, wie zu Zeiten der gelebten Ehe. Der Erbfall kann nur per Testament ausgeschlossen werden, allerdings kann das Anrecht auf den Pflichtanteil nicht ausgeschlossen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass beide Ehegatten während der Trennungszeit gegenseitig auf sämtliche Erb- und Pflichtteilsansprüche verzichten.
Besteht bereits ein Testament, ist es ratsam dieses zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern.
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