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Getrenntleben in einer Wohnung |
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Grundsätzlich besteht die Möglichkeit in einer Wohnung getrennt zu leben. Allerdings wird das von den Paaren als nervlich sehr anstrengend angesehen. Für die rechtliche Anerkennung als Trennungszeit sind äußerliche Formen einzuhalten.
Beim Getrenntleben in einer Wohnung ist die Wohnung unter den Ehegatten aufzuteilen, jeder bekommt seine eigenen Zimmer. Nur Räume, die zwingend beiden Parteien zugänglich sein müssen (z.B. Badezimmer und Küche) werden nach zeitlicher Aufteilung von beiden genutzt.
Die Ehegatten leben vollständig autark voneinander und beide nehmen keine Verrichtungen, wie waschen, putzen, kochen für den anderen vor.
Besonders wichtig ist, dass das Getrenntleben eine Außenwirkung hat. Zum Beispiel sollten gemeinsame Konten aufgelöst und Kontovollmachten zurückgenommen werden.
In der Regel lässt sich die Trennungsdauer am einfachsten durch ein gemeinsam unterzeichnetes Schriftstück belegen.
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