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Wie ist das Getrenntleben rechtlich definiert?
Für den Status des Getrenntlebens sind für gewöhnlich zwei Aspekte maßgeblich: Es besteht keine häusliche Gemeinschaft zwischen den Ehegatten und mindestens ein Ehegatte lehnt die eheliche Lebensgemeinschaft ab und will sie erkennbar nicht herstellen.
Das Getrenntleben kann durch Auszug des einen Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung erfolgen aber auch innerhalb der Ehewohnung erfolgen. Zieht einer der Ehegatten aus, ist die Voraussetzung des Getrenntlebens leichter zu vollziehen und im Zweifel auch nachzuweisen.
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