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Rechtsschutzverfahren bei der Trennung |
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Bei Ehegatten, die sich nicht einigen können, werden zum Teil die folgenden Punkte durch ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren zuständigem Familiengericht geregelt:
Im täglichen Leben ist es häufig einfacher, wenn sich die Partner ohne Eingriff des Familiengerichts einigen können. Bei Kommunikationsproblemen mit dem Partner kann manchmal ein Mediator eine gemeinsame Gesprächsbasis mit aufbauen.
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