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Durch die aktuellen Änderungen im Kindschaftsrecht haben die Eltern für gewöhnlich auch nach der Trennung das gemeinsame Sorgerecht.
Der eine Ehegatte wird der betreuende und der andere der umgangsberechtigte Elternteil sein. Häufig ist es für alle Beteiligten (Eltern und Kinder) am einfachsten, wenn eine individuelle Lösung über die "Besuchszeiten" gefunden wird. Ist eine solche Regelung nicht möglich kann losgelöst vom Scheidungsprozess eine gerichtliche Lösung herbeigeführt werden.
Die gerichtliche Lösung zum Umgang mit dem Kind sieht häufig wie folgt aus: Der nicht betreuende Elternteil erhält das Umgangsrecht mit dem Kind an jedem zweiten Wochenende, in der Hälfte der Schulferien und an jedem zweiten hohen Feiertag (Weihnachten, Ostern, Pfingsten). Dabei holt für gewöhnlich der umgangsberechtigte Elternteil das Kind ab und bringt es auch wieder zurück.
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