|
Anspruch auf Trennungsunterhalt |
|
Grundsätzlich wird der Trennungsunterhalt ab dem Beginn des Getrenntlebens geschuldet.
Zu einer Zahlung von Trennungsunterhalt ist man relativ schnell verpflichtet, denn Trennungsunterhalt kann erst einmal jeder verlangen, der nicht in der Lage ist, sich selber aus seinem Einkommen oder Vermögen zu unterhalten.
In der Regel ist der Trennungsunterhalt höher als der nacheheliche Unterhalt. Daher ist dem Unterhaltspflichtigen oftmals an einem schnellen Scheidungsablauf gelegen, während der Unterhaltsempfänger teilweise ein gegenteiliges Interesse hat.
|