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Ausgezahlt wird das Kindergeld in der Regel an den betreuenden an Elternteil. Sprich: An denjenigen, bei dem die Kinder leben.
Allerdings wird seit einiger Zeit die Hälfte des Kindergeldes auf den Kindesunterhalt angerechnet. Das heißt der Betrag laut Düsseldorfer Tabelle mindert sich um den halben Kindergeldbetrag, vorausgesetzt der anderen Elternteil bezieht Kindergeld.
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