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Häufig gehört beiden Ehegatten, jeweils zur Hälfte das gemeinsame Haus oder die gemeinsame Eigentumswohnung.
In diesen Fällen ist meistens eine einvernehmliche Lösung der Ehepartner am sinnvollsten. Drängt einer der Ehegatten auf eine gerichtliche Entscheidung, ist er in der Praxis meistens mit dieser nicht zufrieden.
Es kann zu den unterschiedlichsten Lösungen kommen, denkbar sind unter anderem:
- Das gemeinsame Wohneigentum wird einvernehmlich verkauft.
- Das gemeinsame Wohneigentum wird derart umgestaltet, dass beide Ehegatten weiterhin darin wohnen.
- Einer der beiden Ehegatten zieht aus dem gemeinsamen Wohneigentum aus. Der verbleibende Ehegatte zahlt eine entsprechende Nutzungsentschädigung.
Welcher Weg der "Beste" ist, hängt von vielen verschiedenen sich gegenseitig beeinflussenden individuellen Faktoren ab. Neben anderen Gegebenheiten sind vor allem folgende Punkte zu beachten:
- Wie ist die finanzielle Situation jedes einzelnen Ehegatten?
- Wie hoch sind die monatlichen Belastungen durch das Wohneigentum?
- Gibt es gemeinsame Kinder?
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