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"Geschenkt ist geschenkt...."
Grundsätzlich gilt, dass auch nach einer Scheidung jeder Ehegatte die erhaltenen Geschenke behalten darf.
Der Umgang mit Geschenken bzw. Schenkungen ist in der Regel im so genannten Schenkungsrecht (Teil des BGBs) geregelt. Im Sinne dieser Vorschriften gibt es nur zwei Gründe warum Schenkungen erfolgreich zurückgefordert werden können.
- Ist der schenkende Partner bei der Schenkung so verarmt, dass er den Unterhalt für sich und die Familie nicht mehr aufbringen kann. So kann der Schenkende die Herausgabe des Geschenks fordern.
- Hat sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung des groben Undanks schuldig gemacht, so kann die Schenkung zurückgefordert werden.
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