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Grundsätzlich gehört zum Vermögen alles, was einen geldwerten Vorteil darstellt und nicht Hausrat oder persönliche Gegenstände sind.
Damit gehören unter anderem Sparguthaben, Guthaben auf Girokonten, Aktien und weitere Wertpapiere, Lebensversicherungen, Bausparverträge, Immobilien und Forderungen aus gegebenen Darlehen zum Vermögen.
Bei wertvollen Antiquitäten, Bildern und anderen Kunstgegenstände ist unter Berücksichtigung der persönlichen Lebensverhältnisse im Einzelfall zu entscheiden, ob es sich um Hausrats- oder Vermögensgegenstände handelt.
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