Scheidung, Trennung, Scheidungsratgeber

Keine Rechtsberatung

Bitte beachten Sie: Bei dieser und den folgenden Seiten handelt es sich um eine redaktionell aufbereitete Sammlung von rechtlichen Fakten, Urteilen und Gesetzen. Siehe hierzu auch Haftungshinweis. Wir leisten jedoch KEINE RECHTSBERATUNG!


Startseite arrow Scheidung A-Z arrow Verschiedenes arrow Ehescheidung
Ehescheidung

Ehescheidung: Darunter versteht man die formelle juristische Auflösung einer Ehe.

Nach der Ehescheidung hat man den Familienstand „Geschieden". Geschieden ist neben ledig, verheiratet und verwitwet einer der vier weltweit üblichen Familienstände. Die Ehescheidung ist jedoch nicht in allen Rechtssystemen möglich, Verfahren und Bedeutung können sehr unterschiedlich sein.

Das deutsche Recht sieht die Ehe als lebenslange Einrichtung, deren besondere Protektion in Art. 6 des Grundgesetzes verlangt wird. Die Ehe kann daher nur durch den Tod, durch die Ehescheidung oder durch Aufhebung beendet werden. Die Ehescheidung oder die Aufhebung muss im Wege der Gestaltungsklage durch richterliches Urteil erfolgen.

Zusammen mit der Zivilehe wurde die Ehescheidung 1875 im Deutschen Reich eingeführt. Vor dem Inkrafttreten der Reform von 1976 (1. EheRG) galt im Ehescheidungsverfahren das Schuldprinzip. Dieses wurde durch das sogenannte Zerrüttungsprinzip abgelöst in einer Reform der entsprechenden Paragraphen. Im Gesetzestext selber wird dabei vom Scheitern der Ehegemeinschaft gesprochen. Die Reform von 1976 macht Unterhaltspflichten und -rechte nicht mehr von einer „Schuld" abhängig, sondern von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der geschiedenen Ehepartner. Dabei findet aber das Prinzip der Eigenverantwortung Berücksichtigung.

Das Scheidungsverfahren findet vor dem Amtsgericht - Familiengericht - statt. Der Anwaltszwang unterscheidet das Verfahren der Ehescheidung von anderen Verfahren vor dem Amtsgericht. Dieses bedeutet, jedenfalls der Antragsteller muss sich von einem Anwalt vertreten lassen.

Auf Antrag können im Scheidungsverfahren  - in einem sogenannten Scheidungsverbund - andere Familiensachen - wie z.B. Regelung der elterlichen Sorge, des Umgangs, des Unterhalts, der Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, der Zuweisung von Ehewohnung und ehelichem Hausrat - für den Fall der Scheidung mit geltend gemacht werden. Im Allgemeinen zwingend und ohne Antrag einer Partei ist mit der Ehescheidung der Versorgungsausgleich zu regeln.

Außergerichtlich können einige Scheidungsfolgen geregelt werden; z. B. kann ehevertraglich auch anlässlich der Scheidung auf Zugewinnausgleich und unter bestimmten Einschränkung auch auf Ehegattenunterhalt verzichtet werden.  Diese Vereinbarungen bedürfen der notariellen Beurkundung.

Interessant ist dabei zu sehen, dass die Ehescheidungen mehrheitlich von Frauen eingereicht werden.
 
Scheidungsratgeber hinzufügen zu Mr. Wong Scheidungsratgeber hinzufügen zu Webnews Scheidungsratgeber hinzufügen zu Icio Scheidungsratgeber hinzufügen zu Oneview Scheidungsratgeber hinzufügen zu Kledy.de Social Bookmarking Scheidungsratgeber hinzufügen zu  FAV!T Social Bookmarking Scheidungsratgeber hinzufügen zu Favoriten.de Scheidungsratgeber hinzufügen zu Seekxl Scheidungsratgeber hinzufügen zu Social Bookmark Portal Scheidungsratgeber hinzufügen zu BoniTrust Scheidungsratgeber hinzufügen zu Newskick Scheidungsratgeber hinzufügen zu Linksilo Scheidungsratgeber hinzufügen zu Readster Scheidungsratgeber hinzufügen zu Yigg Scheidungsratgeber hinzufügen zu Linkarena Scheidungsratgeber hinzufügen zu Digg Scheidungsratgeber hinzufügen zu Del.icoi.us Scheidungsratgeber hinzufügen zu Reddit Scheidungsratgeber hinzufügen zu Simpy Scheidungsratgeber hinzufügen zu StumbleUpon Scheidungsratgeber hinzufügen zu Furl Scheidungsratgeber hinzufügen zu Yahoo Scheidungsratgeber hinzufügen zu Blogmarks Scheidungsratgeber hinzufügen zu Diigo Scheidungsratgeber hinzufügen zu Blinkbits Scheidungsratgeber hinzufügen zu Ma.Gnolia Scheidungsratgeber hinzufügen zu Folkd Scheidungsratgeber hinzufügen zu Spurl Scheidungsratgeber hinzufügen zu Google Scheidungsratgeber hinzufügen zu Blinklist
Site zu Favoriten
Seite zu Favoriten
Als Homepage

Externe Quellen