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Seit einiger Zeit gibt es die Möglichkeit der „Scheidung per Internet“. Synonym wird auch von Scheidung Online, „Internet-Scheidung“ gesprochen.
Hierbei handelt sich um eine zeitsparende und kostengünstige Alternative zur bundesweiten Durchführung des Scheidungsverfahrens. Dieses Verfahren, der Scheidung per Internet, kann bei einer einvernehmlichen Scheidung angewandt werden.
Wie können dabei die Scheidungskosten reduziert werden?
- Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird nur ein Rechtsanwalt benötigt. Was offensichtlich zu Kosteneinsparungen führt.
- Auf Grund der Einvernehmlichkeit der Scheidung geben manche Rechtsanwälte einen verminderten Streitwert für die Ehescheidung in der Antragsschrift an. Darüber hinaus werden z.T. Abzüge pro Kind geltend gemacht. Die Senkung des Streitwertes führt zu verminderten Anwalts- und Gerichtskosten.
Es ist in der Regel nicht erforderlich persönlich beim Rechtsanwalt oder der Rechtsanwältin zu erscheinen. Auch erspart das Verfahren „Scheidung Internet“ Gespräche über Gründe oder Einzelheiten der Trennung. Lediglich zum Termin beim Familiengericht müssen die Ehegatten persönlich erscheinen.
Das Antragsformular wird hierbei unbürokratisch, schnell und kostengünstig am heimischen PC ausgefüllt. Die erforderlichen Dokumente wie Heiratsurkunde, Geburtsurkunden und Vollmacht schickt man per Post an den gewählten Rechtsanwalt.
Sind die Rechtsanwaltsgebühren bei Internet-Scheidungen niedriger?
Die Rechtsanwaltsgebühren werden bei allen Anwälten gleich berechnet. Sie werden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Unterschiede können jedoch durch eine unterschiedlich Hohe Ansetzung des Streitwertes entstehen.
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