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Mit Rechtshändigkeit des Scheidungsantrags übersendet das zuständige Gericht den Ehegatten die auszufüllenden Formulare.
Darunter befinden sich:
- Anträge auf Kontenklärung für die Deutsche Rentenversicherung
- Formular "Brutto-Arbeitsentgeltbescheinigung für den Arbeitgeber"
- Antrag auf Feststellung der Kindererziehungszeiten
Das zuständige Renten- und/oder Versicherungsamt der Gemeinde bzw. des Landkreises hilft beim Ausfüllen der Formulare.
Zur Prüfung der Angaben erhalten die Ehegatten gegenseitig die relevanten Unterlagen.
Das zuständige Gericht leitet die Unterlagen an die Rentenversicherung weiter, diese teilt die auf die Ehe entfallenen Renten oder Anwartschaften mit.
Liegen dem Gericht alle notwendigen Unterlagen vor, führt das Gericht den Versorgungsausgleich durch. Die Ermittlung ist von der Art der erworbenen Anwartschaften abhängig. Es kann zum so genannten Rentensplitting, Quasi-Splitting, analoges Quasi-Splitting, der Realteilung, dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich oder zu Sonderregelungen kommen.
Es ist ratsam sämtliche Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich stehen besonders sorgfältig zu prüfen. Die im Versorgungsausgleich getroffenen Entscheidungen haben Auswirkungen auf den gesamten Rentenbezugszeitraum.
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