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Was ist der Versorgungsausgleich? |
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Grundsätzlich ist der Versorgungsausgleich eine gesonderte Form des Zugewinnausgleichs. Liegt keine abweichende Einigung der Ehegatten (Ehevertrag) vor, so werden die angesammelten Rentenanwartschaften getrennt vom Zugewinnausgleich ermittelt und aufgeteilt.
Mit der Einreichung des Scheidungsantrags leitet das zuständige Gericht das Versorgungsausgleichsverfahren automatisch ein. Die Ehegatten sind verpflichtet die Unterlagen ordnungsgemäß auszufüllen.
Grundsätzlich werden in diesem Verfahren sämtliche während der Ehe aufgelaufenen Anwartschaften und ähnlichen Rechte, die zu einer Versorgung wegen Alters, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit führen, ausgeglichen. Das sind im Allgemeinem Renten-, Pensionsanwartschaften, Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung, Zusatzversorgungen im öffentlichen Dienst und alle anderen Renten oder ähnlichen wiederkehrenden Leistungen, die der Versorgung im Alter, bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit dienen. Auch zu erwartende Leistungen aus Lebensversicherungen können unter den Versorgungsausgleich fallen.
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