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Das Anfangsvermögen stellt das um die Verbindlichkeiten bereinigte Vermögen dar, das zu Beginn des Güterstandes also in der Regel der Tag der standesamtlichen Trauung bestand.
Zum Vermögen gehören alle geldwerten Vorteile, die sich grundsätzlich gesehen kapitalisieren lassen. Das sind Bankguthaben, Aktion, Lebensversicherungen, Immobilien, Geldforderungen und ähnliches. Es können aber auch sein: Antiquitäten, Kunstgegenstände, Firmen-oder Praxiswert oder Wohnrechte.
Üblicherweise sind Schulden aufgenommene Darlehen oder sonstige Geldverpflichtungen, es können aber auch Schulden im Rahmen von eingeräumten Wohnrechten und andere Verpflichtungen sein.
Zum Inflationsausgleich wird bei der Ermittlung des Zugewinns das Anfangsvermögen mit dem Lebenshaltungskostenindex hochgerechnet. (Auskünfte zu den Lebenshaltungskostenindizes erhält man u.a. beim Statistischen Bundesamt.)
Je höher das Anfangsvermögen war desto geringer fällt der Zugewinn aus. Daher ist eine sorgsame Ermittlung ratsam.
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