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Ausgleichen des Zugewinns |
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Mit Beendigung des Güterstandes, für gewöhnlich mit der Rechtskraft des Scheidungsurteils, entsteht die Ausgleichsforderung über den Zugewinn.
Grundsätzlich ist die Ausgleichsforderung über den Zugewinn eine Geldleistung. Allerdings kann das Gericht unter bestimmten Umständen festlegen, dass Vermögensteile (z.B. Immobilie) unter Anrechnung auf die Ausgleichsforderung zu übertragen sind.
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