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Ausschluss des Versorgungsausgleichs |
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Grundsätzlich besteht die Möglichkeit den Versorgungsausgleich auszuschließen. Dabei stehen den Ehegatten verschiedene Möglichkeiten offen.
- Im Rahmen eines Ehevertrags kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden. Allerdings wird für gewöhnlich der Ausschluss des Versorgungsausgleichs unwirksam, wenn ein Ehegatte innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss die Ehescheidung beantragt.
- Im Rahmen einer Trennung können die Ehepartner eine Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung treffen, in dieser Vereinbarung kann unter anderem auch der Ausschluss des Versorgungsausgleichs aufgenommen werden. Eine solche Vereinbarung muss vom Notar beurkundet und vom Familiengericht genehmigt werden.
- In besonderen Fällen kann es dazu kommen, dass der Versorgungsausgleich auch gegen den Willen eines Ehepartners vorgenommen wird. Das ist insbesondere der Fall, wenn es sich um grobe Unbilligkeit handelt aber auch andere Gründe sind möglich. Der Ausschluss gegen den Willen eines Ehepartners kann nur im Einzelfall betrachtet werden.
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