|
In bestimmten Fällen kann auf Antrag die Ausgleichsforderung gestundet werden.
Das ist vor allem der Fall, wenn der Schuldner ansonsten zu einem so genanntem Notverkauf gezwungen ist und sein Vermögen daher unter Wert verkaufen muss oder wenn sich die Lebensverhältnisse der Kinder dadurch verschlechtern würden.
Über den Stundungsantrag entscheidet das zuständige Familiengericht. Der Antrag ist rechtzeitig zu stellen.
|