|
Was ist eine Zugewinngemeinschaft? |
|
Der vom Gesetzgeber vorgesehen Güterstand in einer Ehe ist die Zugewinngemeinschaft.
Das bedeutet die Ehegatten besitzen kein gemeinsames Vermögen, jeder Ehegatte verfügt weiterhin über sein Vermögen. Es sei denn es wurde zum Beispiel eine Immobilie von beiden Ehegatten gemeinsam gekauft (beide Ehegatten sind im Kaufvertrag zu gleichen Teilen aufgeführt).
Gleichzeitig haften die Ehegatten auch nicht per se für die Schulden des Partners. Jeder macht seine eigenen Schulden und hat diese alleine abzutragen. Es sei denn, der eine Ehegatte bürgt für den anderen Ehegatten oder die Ehegatten nehmen gemeinsam ein Darlehen auf (beide Partner sind im Darlehensvertrag aufgeführt).
Kommt es zur Ehescheidung kommt es zum so genannten Zugewinnausgleich.
|